Spielbetrieb
Pflicht- und Freundschaftsspiele sind sportliche Veranstaltungen, die auf der Grundlage der gültigen Ordnungen des FLB durchgeführt werden und von den gastgebenden Vereinen dementsprechend vorzubereiten sind.
Dabei ist zu gewährleisten, dass die medizinische Versorgung und das Vorhandensein einer Erste-Hilfe-Ausrüstung sowie einer Trage abgesichert ist, der Verkauf und der Ausschank alkoholischer Getränke im Rahmen der Zuschauerbetreuung den Erfordernissen von Ordnung und Sicherheit untergeordnet ist. Es ist ein Pausengetränk entsprechend der Witterung für Schiedsrichter und Gäste bereitzustellen.
Der Ordnungsdienst ist entsprechend den jeweiligen Anforderungen zu organisieren, die Platzordner sind zu kennzeichnen.
Wertung der Spiele
In allen Staffeln erfolgt die Wertung aller Spiele nach § 29 der Spielordnung des FLB. Der Sieger erhält drei Punkte, bei einem Unentschieden bekommen beide Mannschaften je einen Punkt und für eine Niederlage gibt es keinen Punkt. Die Pokalspiele werden im K.o.-System ausgetragen in einem Spiel einschließlich Verlängerungen und Strafstoßschießen bei unentschiedenem Ausgang. In Punkt- und Pokalspielen dürfen von jeder Mannschaft drei Spieler eingewechselt werden. Dabei spielt es keine Rolle, auf welcher Position diese spielen.
Spielplan, Spielverlegungen
Der Verlegung von Pflichtspielen wird nur im Ausnahmefall zugestimmt. Spielverlegungen sind von den Vereinen 30 Tage vor der Spieldurchführung beim zuständigen Staffelleiter zu beantragen. Dem Antrag ist der Nachweis über die eingezahlten Gebühren laut Finanzordnung und Rückporto beizufügen. Der mit dem Spielpartner abgestimmte Vorschlag für die Neuansetzung ist mit dem Antrag vorzulegen. Bei Nichtbespielbarkeit eines Platzes kann der Staffelleiter in der ersten Halbserie in Absprache mit dem Vereinen das Spiel kurzfristig drehen.
Trikots mit Rückennummern
In der Kreisliga und in den Kreisklassen ist die Benutzung von Trikots mit Rückennummern vorgeschrieben, die dem Spieler zugeteilte Nummer muss mit dem Eintrag im Spielbericht übereinstimmen. Nichtbeachtung bewirkt ein Ordnungsgeld.
Spielberichte
Von sämtlichen Spielen sind Spielberichte anzufertigen. Die Platzvereine haben dem Schiedsrichter unaufgefordert vor jedem Spiel das ausgefüllte Formular sowie einen adressierten und freigemachten Rückumschlag zu übergeben.
Spielberichte sind durch die Schiedsrichter (bei Spielausfällen durch die Platzvereine) am Spieltag zur Post zu geben. Eintragungen des Schiedsrichters sind von beiden Vereinen abzuzeichnen. Die richtige Ausfüllung der Spielformulare ist in den Brandenburgischen Fußballnachrichten 06/97 ausgewiesen. Nicht ordnungsgemäße Ausfüllung zieht eine Ordnungsstrafe nach sich.
Spielerpässe
Vor jedem Spiel sind entsprechend der Spielordnung die Pässe zu kontrollieren. In allen Klassen gelten nur die Spielerpässe des FLB, auch im Freizeitbereich.
Freundschaftsspiele und Turniere
Freundschaftsspiele sind grundsätzlich beim Staffelleiter anzumelden und dürfen nur von Schiedsrichtern geleitet werden, die durch den Kreisschiedsrichterausschuss angesetzt sind. Sportfeste und Turniere bedürfen der Genehmigung vom Vorsitzenden des Spielausschusses bzw. im Nachwuchsbereich durch den Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses. Der Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn des 1. Spieltages unter Bekanntgabe der beteiligten Mannschaften einzureichen, ebenso nach Ende der Veranstaltung die Spielformulare. Internationale Spiele sind genehmigungspflichtig und ebenfalls über den Vorsitzenden des
Spielausschusses einzureichen.
Öffentlichkeitsarbeit
Berichterstattung Kreisliga: Hans-Joachim Schmidt, Tel. 03 3201/5 02 34.
Berichterstattung andere Klassen: Hans Jirschik, Tel. 033205/4 46 91 oder 033205/ 5 06 27. Die Ergebnisse sind bis 60 Minuten nach Spielschluss telefonisch zu melden. In der Kreisliga und 1. Kreisklasse gehören dazu auch die Informationen über die Torfolge, Namen der Torschützen, Name des Schiedsrichters und Feldverweise (Rot, Gelb/Rot).
Sonstiges
Besondere Vorkommnisse sind telefonisch über den Staffelleiter an den Vorsitzenden Spielausschuss am Spieltag zu melden.