Hallo Sportfreunde,
wir alle wissen, dass es hier und da auf unseren Sportplätzen Überschreitungen gibt, die wir bis heute noch immer in den Griff bekommen haben.Auf Sicherheitkonferenzen des FLB unter Mitwirkung vieler Vereine unseres Verbandes wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass sich die Vereine rechtlich absichern sollten, um Anfechtungen entgegenwirken zu können. Das gilt nicht nur für Profi-Vereine oder Vereine, die Spielbetrieb auf Landesebene betreiben, sondern auch für Vereine unseres Kreises.
Bei der ich immer mehr ausbreitende Gewaltbereitschaft und die schleichende Werbung für Rechtsextremismus, Rassendiskriminierung und Fremdenhass ist jeder Verein gut beraten, sich rechtlich abzusichern. Dazu gehört unter anderem eine Stadionordnung, die jedem Nutzer oder Besucher des Sportplatzes deutlich lesbar zur Kenntnis gegeben werden kann. Dabei muss jeder Verein für sich entscheiden, was in dieser Stadionordnung stehen soll.
Der FLB Brandenburg hat auf seiner home-page unter www.flb.de/downloads/spielbetrieb.php eine Musterstadionordnung ins Netz gestellt. Wem das noch zu wenig ist, stellen wir den Entwurf einer Stadionordnung aus Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
Der Kreisvorstand versteht sich als Helfer und Dienstleister für seine Vereine.
Lothar Strube
Ehrenamts- und Sicherheitsbeauftragter des FK-Havelland Mitte